Ehrenamtskarte als Dankeschön überreicht

27. Februar 2016

Überreichung der EhrenamtskarteDie Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen.

Überreichung der EhrenamtskarteDie Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen.

Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.

Zu Jahresbeginn führte auch der Landkreis Bayreuth diese Ehrenamtskarte ein. Bei einem Festakt in der Kulturscheune Obernsees überreichte nun Landrat Hermann Hübner die ersten Bayerischen Ehrenamtskarten an verdiente Ehrenamtler aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Rund 120 engagierte Bürger aus dem gesamten Landkreis folgten der Einladung, um ihre Karte vom Landrat persönlich entgegen zu nehmen, darunter auch Harald Saß aus Troschenreuth.

Folgende persönlichen Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Inhaber einer Juleica
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben sowie Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Die Ehrenamtskarte kann online beim Landratsamt Bayreuth beantragt werden:

https://www.landkreis-bayreuth.de/frontend-server/form/alias/1/Antrag_Ausstellung_Ehrenamtskarte/

Weitere Informationen sowie die Akzeptanzpartner findet man unter:

https://www.landkreis-bayreuth.de/DerLandkreis/Ehrenamt/BayerischeEhrenamtskarte.aspx

http://www.lbe.bayern.de/engagement-anerkennen/ehrenamtskarte/index.php